Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung

Für die Selbstständigkeit in Deutschland ist in der Regel die Anmeldung eines Gewerbes und der Erhalt eines Gewerbescheins erforderlich, sofern man beabsichtigt, Gewinne aus der Tätigkeit zu erzielen. Dennoch gibt es Ausnahmen, und nicht alle Berufszweige erfordern eine Gewerbeanmeldung.
Eine spezielle Gruppe von Berufen, bekannt als "freie" Berufe, zu der Apotheker, Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer gehören, unterliegt anderen Vorschriften gemäß § 18 des Einkommenssteuergesetzes. In handwerklichen Berufen wie Friseuren ist die Selbstständigkeit nur für Personen möglich, die bestimmte berufliche Qualifikationen nachweisen können, beispielsweise Friseure mit einem Meistertitel.
Hostessen und Promoter gehören normalerweise nicht zu den Ausnahmen, daher kann grundsätzlich jede Person, die es wünscht, in diesen Bereichen ein Gewerbe anmelden, wie es in §1 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt ist.

Die Beantragung eines Gewerbescheins und die Anmeldung des Gewerbes erfolgen in der Gewerbemeldestelle der jeweiligen Kommune, in der man seinen Wohnsitz hat. Diese Stelle wird oft umgangssprachlich als "Gewerbeamt" bezeichnet und befindet sich in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung, in der Regel im Rathaus, der Bürgerberatung, dem Ordnungsamt oder einer ähnlichen Institution.
Die Anmeldung selbst ist in der Regel unkompliziert und kann im besten Fall dazu führen, dass man den Gewerbeschein direkt vor Ort erhält, vorausgesetzt, man hat alle erforderlichen Unterlagen griffbereit. Dazu gehören ein ausgefülltes Anmeldeformular, eventuell erforderliche Genehmigungen und Nachweise, Bargeld für die Bearbeitungsgebühr, eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses, und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Anmeldung eines Gewerbes allein nicht ausreicht, um als Kleingewerbetreibender tätig zu sein. Das örtliche Finanzamt muss ebenfalls über die Gewerbeanmeldung informiert werden. Nach der Anmeldung erhält man vom Gewerbeamt einen Vordruck zur steuerlichen Erfassung des Gewerbes. Diesen Vordruck muss man ausfüllen und dem örtlichen Finanzamt übergeben. In einigen Fällen kann man diesen Vordruck auch direkt im Gewerbeamt ausfüllen, und die Informationen werden dann an das Finanzamt weitergeleitet. Das Finanzamt bestätigt die Aufnahme des Gewerbes nach einigen Tagen Bearbeitungszeit und vergibt eine Steuernummer. Damit ist die Gewerbeanmeldung abgeschlossen, und der Kleingewerbetreibende kann seine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und Rechnungen stellen.

Die Anmeldung eines Gewerbes hat den Vorteil, dass sie kostengünstig und einfach durchführbar ist. Es ist kein Eigenkapital erforderlich, wie es beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens als Gesellschaftsvermögen erforderlich wäre. Allerdings haftet der Kleingewerbetreibende mit seinem Privatvermögen für eventuelle Verbindlichkeiten des Gewerbes. Wenn man ein Kleingewerbe betreibt, erfolgt die Abrechnung über Rechnungen, die mindestens bestimmte Angaben wie den Namen des Gewerbetreibenden, den Namen des Auftraggebers, das Rechnungsdatum, eine eindeutige Rechnungsnummer, die Leistungsbeschreibung, den Leistungszeitraum, den Nettobetrag der Leistung, die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag, das Zahlungsziel, die Kontoverbindung des Gewerbetreibenden und die Unterschrift des Gewerbetreibenden enthalten müssen. Dies gewährleistet, dass die Rechnung rechtsgültig ist und vom Auftraggeber akzeptiert wird.

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